Startseite -> News & Blog -> Die neuen Incoterms® sind da
Die Internationale Handelskammer (ICC) hat am 10. September 2019 eine neue Fassung der Incoterms® vorgestellt, welche am 01. Januar 2020 als Incoterms® 2020 inkraftgetreten sind. Wir wollen Sie hier noch einmal kurz über die wichtigsten Neuerungen informieren.
Was hat sich geändert?
Die größte Erneuerung liegt in der Ersetzung des Incoterms® DAT (Delivered at Terminal) durch DPU (Delivered Place Unloaded). Durch diese Änderung sollen Komplikationen im Zusammenhang mit benannten Bestimmungsorten durch ungenaue Angaben reduziert werden. Neben der Anpassung von DAT gab es Veränderungen in der Darstellung sowie den Anwendungshinweisen der einzelnen Klauseln.
Die Incoterms® befreien weiterhin nicht von etwaigen zollrechtlichen Pflichten, welche aus einer Warenlieferung entstehen. Ziel der angepassten Incoterms® bleibt es, die Anwendung dieser kontinuierlich zu vereinfachen und missverständliche Bestandteile zu beseitigen.
Eine ausführliche Erläuterung zu den wichtigsten Veränderungen erhalten Sie hier!
Sollten Sie Fragen zu allen Neuerungen der Incoterms® 2020 haben, steht Ihnen das Team der ETS gerne zur Verfügung.
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