Startseite -> News & Blog -> Freihandelsabkommen CETA zwischen EU und Kanada ist in Kraft getreten
Nach langer Verhandlung wurde am 30.10.2016 das „Comprehensive Economic and Trade Agreement“ (kurz: CETA) vom Europäischen Rat, der Europäischen Kommission sowie der kanadischen Regierung unterzeichnet. Nach Ratifizierung der 28 europäischen Nationalparlamente ist CETA am 21.09.2017 vorläufig in Kraft getreten. Wesentliche Bestandteile dieses Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Kanada betreffen den Abbau von Handelsbarrieren wie bspw. Zölle und Handelsquoten, Umwelt- und Qualitätsstandards sollen angeglichen werden.
So belaufen sich alleine die möglichen Einsparungen im Bereich der kanadischen Importzölle auf jährlich über 40 Mrd. EUR. Allerdings wird dieses Einsparpotential von heimischen Exporteuren teilweise verschenkt, da das Freihandelsrecht eine enormes Maß an Komplexität bietet und somit nicht tiefgreifend Anwendung findet.
Ein erfolgreiches Partizipieren am Freihandel ist nur möglich, wenn die gesetzlichen Vorgaben der Ursprungsregelungen wie bspw. Veredelung, territoriale Auflagen oder Minimalbehandlungen geprüft und erfüllt werden können. Um dies erreichen zu können, müssen in Betrieben der exportierenden Wirtschaft Arbeitsprozesse systematisch angepasst und umfangreiche Dokumentationspflichten erfüllt werden.
Für eine erfolgreiche Umsetzung und Nutzung der sich bietenden Einsparpotentiale sowie Handelserleichterungen steht Ihnen ETS mit Rat und Tat zur Seite.
Gerne beraten wir Sie im Rahmen eines persönlichen Gespräches und gehen individuell auf Ihre Anforderungen und Fragen ein.
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