Startseite -> News & Blog -> ETS auf neuen Wegen
Stetiger Fortschritt und Digitalisierung ist in der heutigen Zeit kaum noch wegzudenken. Das haben auch wir Azubis von ETS erkannt und uns zusammen auf die Suche begeben, unseren Betrieb noch innovativer zu gestalten.
Zusammen mit dem RKW und dessen Programm „Digiscouts“ haben wir gemeinschaftlich unser Projekt ausgearbeitet und dieses am 29.10.2019 in der Handelskammer Bremen der Wirtschaftssenatorin in Bremen, Frau Kristina Vogt, und weiteren Interessenten präsentiert.
Ein Beitrag dazu ist in der „Wirtschaft in Bremen“ zu lesen.
Große Unterstützung der Geschäftsleitung
Dank der großen Unterstützung der Geschäfts- und Ausbildungsleitung befindet sich unser Vorhaben nun in der finalen Phase und soll zum nächsten Geschäftsjahr eingeführt werden.
Genauer geht es darum unseren aktuell in Papierform existierenden Urlaubsantrag mithilfe eines Programms digital und für berechtigte Personen zugänglich darzustellen. Auch der Zugriff per App soll künftig möglich sein, um den Urlaub komfortabel mit der Familie von zuhause aus planen zu können.
In Kombination zum Urlaubsplaner soll auch die Anwesenheit digital erfasst und automatisch in den Abwesenheitsplaner übertragen werden, um den Mitarbeitern eine vereinfachte Übersicht über Urlaubs-, Krankheits- und Gleittage zu gewährleisten.
Durch die Möglichkeit Urlaubsanträge bequem vom PC oder Handy aus zu genehmigen, werden Wege eingespart und dadurch zusätzlich die Produktivität gesteigert. Zudem spart der papierlose Vorgang wichtige Ressourcen.
Wir erhoffen uns mit diesen Neuerungen eine komfortablere und übersichtliche Gestaltung der Dokumentation für Urlaubsanträge und natürlich auch einen nachhaltigeren Prozess durch das zukünftige Papierersparnis.
Neuste Artikel
Alle Artikel anzeigen- 17. Mai 2023Die langen Wartezeiten für Genehmigungen von Schwertransporten sind ein anhaltendes Problem und führen zu Belastungen in der Logistik.
Export in Drittländer: Unser aktueller Zoll-Tipp
24. März 2023Drittländer sind Länder außerhalb der EU, in denen andere Zoll- und Steuervorschriften gelten. Hier erfahren Sie, was Sie beachten müssen.Container-Warenwerte über 200.000 US$ bei Buchung angeben
16. März 2023Container mit Warenwerten über 200.000 US-Dollar müssen gesondert versichert werden - sonst drohen Strafzahlungen im Schadensfall.