Startseite -> News & Blog -> Das Vereinigte Königreich verlässt die Zollunion
Wie die britische Regierung bekannt gegeben hat, soll die aktuell andauernde Übergangsphase des Brexits nicht verlängert werden. Durch diese Entscheidung wird das Vereinigte Königreich am 01. Januar 2021 offiziell zu einem Drittland.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
Durch das Verlassen der Zollunion wird jeglicher Handel mit dem Vereinigten Königreich als Ein- sowie Ausfuhr behandelt. Als Folge dessen müssen die geltenden Ein- und Ausfuhrverbote wie auch -beschränkungen beachtet werden. Zuzüglich sind ab dem 01. Januar 2021 bei der Einfuhr in die EU Zölle, Einfuhrumsatzsteuern und etwaige Verbrauchssteuern abzuführen.
Des Weiteren werden durch das Verlassen der Zollunion britische EORI-Nummern sowie zollrechtliche Bewilligungen, die von britischen Behörden erteilt wurden (bspw. AEO) ihre Gültigkeit innerhalb der EU verlieren. Hinzu kommt, dass Zertifikate sowie Konformitätsbewertungen, die von britischen Prüfstellen ausgestellt wurden, ebenfalls für ungültig erklärt werden. Dies könnte insbesondere den Automobilbereich im Zusammenhang mit Typenzulassungen sowie Konformitätsbewertungen für Medizinprodukte betreffen. Bei der Einfuhr britischer Waren müssen ab Januar zwingend die geltenden EU-Produktstandards eingehalten werden. EU-Produkte ihrerseits sind wiederum an britische Produktvorschriften gebunden.
Der Brexit bleibt für alle Beteiligten ein herausforderndes Ereignis mit weitreichenden Folgen. Es bleibt abzuwarten, ob die Unterhändler der verschiedenen Parteien rechtzeitig ein Freihandelsabkommen unterzeichnen werden.
Wir als ETS stehen bei weiteren Fragen zu dieser Thematik gerne zur Verfügung.
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