Startseite -> News & Blog -> Der harte Brexit rückt näher
Der 01. Januar 2021 rückt immer näher und es ist weiterhin kein Handelsabkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU in Sicht. Unabhängig davon wird Großbritannien im neuen Jahr zollrechtlich gesehen zu einem Drittland.
Die aktuellsten Änderungen
Durch den erfolgten Brexit ist es unabdingbar, dass Warenimporte auf beiden Seiten zu einem Zollverfahren anzumelden sind. Dies führt zwangsläufig zu Grenzkontrollen, welche zu langen Abfertigungszeiten an den Grenzen führen können. Jedoch gelten zunächst gewisse Erleichterungen auf britischer Seite. Bis zum 30. Juni 2021 sind Voranmeldungen für die meisten Waren nicht notwendig und Zollanmeldungen für Standardwaren können innerhalb von sechs Monaten nach dem Zeitpunkt der Einfuhr nachgeholt werden. Ab Juli werden alle Vereinfachungen gestrichen, sodass rechtzeitige Vorabanmeldungen sowie Einfuhranmeldungen erforderlich sind.
Durch das Verlassen der Zollunion wird jeglicher Handel mit dem Vereinigten Königreich als Ein- sowie Ausfuhr behandelt. Als Folge dessen müssen die geltenden Ein- und Ausfuhrverbote wie auch -beschränkungen beachtet werden. Des Weiteren werden durch das Verlassen der Zollunion britische EORI-Nummern sowie zollrechtliche Bewilligungen, die von britischen Behörden erteilt wurden (bspw. AEO) ihre Gültigkeit innerhalb der EU verlieren. Hinzu kommt, dass Zertifikate, Lieferantenerklärungen sowie Konformitätsbewertungen, die von britischer Seite ausgestellt wurden, ebenfalls für ungültig erklärt werden.
Bei allem Genannten handelt es sich nur um einen Bruchteil der zu erwartenden Neuerungen. Es bleibt weiterhin abzuwarten, ob ein Handelsabkommen zustande kommt. Davon unabhängig kommt es trotzdem zu gravierenden Veränderungen im Handel mit dem Vereinigten Königreich. Sollten Sie Fragen haben, steht Ihnen das Team der ETS gerne zur Verfügung!
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