Startseite -> News & Blog -> Kontrolle von Verpackungsholz aus China und Weißrussland
Ab dem 01.10.2018 besteht ein neuer Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1137 zur Überwachung und Kontrolle von Verpackungsholz aus China sowie Weißrussland. Dieser wird effektiv ab dem 01.11.2018 von den deutschen Zolldienststellen und Pflanzenschutzämtern umgesetzt.
Veränderungen
Zuzüglich zur Ausweitung der Überwachung von Verpackungsholz aus Weißrussland wurde die Liste der betroffenen Waren auf 48 Zollcodes ausgedehnt.
Alle Sendungen aus China und Weißrussland, die eine massive Holzverpackung aufweisen und in die untenstehenden Zollgruppen fallen, müssen zuvor beim Pflanzenschutzdienst angemeldet werden.
Holzwerkstoffe wie Sperrholz oder Spanplatten (kein ISPM 15) bleiben weiterhin von den Kontrollen ausgenommen.Da es durch den neuen Beschluss zu einer extremen Ausweitung der Kontrollen von Verpackungsholz kommen wird, ist eine Reduzierung der „Risikowarenliste Verpackungsholz“ avisiert worden.
Bei möglichen Fragen steht Ihnen unser Team jederzeit gerne zur Verfügung!
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